Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Firma energie concept eco GmbH

  1. Die nachstehend aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen finden, soweit nichts anderes vereinbart wird, für diesen Vertrag und auch für alle künftigen Geschäfte mit uns Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Einkaufsbedingungen des Käufers oder sonstigen Abnehmers nicht anzuwenden; abweichenden Einkaufsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
  2. Alle Angebote unserer Handelsvertreter sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
    An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns die Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechte, an unseren Zeichnungen und Montageanleitungen die Urheberrechte vor.
    Nachbau oder die Weiterleitung an Dritte zur Nutzung sind untersagt.
  3. Der Käufer darf Ansprüche aus einem mit uns abgeschlossenen Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten.
    Tritt der Käufer nach Auftragserteilung ohne Rechtsgrund vom Vertrag zurück oder nimmt die Ware nicht ab und erklären wir uns damit einverstanden, so ist er verpflichtet, einen angemessenen Ersatz für die entstandenen Aufwendungen, entgangenen Gewinn und gezahlte Provisionsleistungen zu zahlen, und zwar in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Ist unser Schaden im Einzelfall höher, so sind wir auch berechtigt, eine höhere Abstandssumme zu verlangen; ist der Schaden geringer, so kann der Käufer die Ersatzleistung bei entsprechendem Nachweis auf den geringeren Betrag beschränken.
  4. Reine Materiallieferungen (ohne Montage) sind kostenpflichtig ab Lager Happurg. Die Gefahr geht bei Lieferungen frei Baustelle bei deren Erreichen auf den Kunden über; soweit wir uns Dritte als Spediteur oder Frachtführer bedienen, beschränkt sich unsere Haftung, nachdem die Übergabe an den Dritten erfolgt ist, darauf, dass dem Käufer die Ansprüche gegen den Frachtführer/Spediteur usw. abgetreten werden.
    Das Risiko von Beschädigungen beim Abladen ist Sache des Käufers. Dieser hat Personal und Geräte zum Abladen bereitzuhalten.
    Verzögert sich bei Anlieferung das Abladen, so sind wir berechtigt, Wartezeiten und die zusätzliche Arbeitszeit unserer Mitarbeiter nach Stundensätzen in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Käufer beweist, dass er – und bei Lieferung an Dritte – der Endabnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
    Ist eine erneute Anlieferung, mangels Abnahme oder ausreichenden Personals bzw. geeigneten Gerätes für das Abladen erforderlich, so hat der Käufer die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
  5. Die von uns angegebenen Lieferfristen oder Termine sind keine Fixangaben.
    Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ersatz eines Verzögerungsschadens leisten wir nur, soweit Vorsatz oder grobe  Fahrlässigkeit vorliegt.
  6. Schecks werden nur vorbehaltlich des Eingangs und der endgültigen Gutschrift entgegengenommen. Alle Scheckspesen
    und Zinsen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
  7. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung aller vertraglichen Forderungen, auch aus vorangegangenen Lieferungen, unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit der Zahlung im Verzuge ist.
    Die aus dem Weiterverkauf, dem Einbau oder der Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits hiermit sicherungshalber in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.
    Bei Verzug des Käufers oder bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder die Herausgabe an Dritte zu verlangen.
  8. Wir gewähren 10 Jahre Garantie auf:
    • Flachkollektoren
      Glasbruch ist aus der Garantie ausgeschlossen. Bei den verwendeten Gläsern handelt es sich um qualitativ sehr hochwertige Produkte, bei denen Glasbruch nur durch Fremdeinflüsse entstehen kann.
    Wir gewähren 5 Jahre Garantie auf:
    • Solarspeicher und Pufferspeicher der Reihe ECO
    Wir gewähren 2 Jahre Garantie auf:
    • Gasbrenner, Schalt- und Regelaggregate.
    Wir leisten grundsätzlich innerhalb des gesetzlichen Umfanges Gewähr:
    • für alle vorab nicht genannten Produkte, deren Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit.
      Alle etwaigen Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
      Mangelhafte Liefergegenstände sind nach unserer Wahl entweder zur Besichtigung bereitzuhalten oder kostenfrei an uns zurückzusenden.
      Die zur Mängelprüfung vor Ort beauftragten Personen sind nicht zur Anerkennung des Mangels berechtigt.
      Die Gewährleistungsansprüche erstrecken sich zunächst nach unserer Wahl auf die Ersatzlieferung der defekten Teile oder die Ersatzlieferung der Gesamtware/-anlage. Erst wenn die Teil- oder Gesamtersatzlieferung nicht in angemessener Frist erfolgt, kann der Käufer die Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
      Die Gewährleistung umfasst keine Aus- und Einbaukosten, die zum Austausch oder zur Reparatur erforderlich sind; darüber hinaus ist die Haftung für Folgeschäden und für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
      Ebenso sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, für Verschulden beim Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird.
    Unsere Gewährleistung kommt nicht zum Tragen:
    • wenn wasserseitige Sauerstoffkorrosion vorliegt;
    • wenn Verstopfung der Anschlüsse durch Schlamm oder ähnliches vorliegt;
    • bei Beschädigung oder Verstopfung durch Verkalkung;
    • für Dichtungen oder ähnliche Verschleißteile;
    • wenn die Ware nicht sachgemäß unter Beachtung der Bauvorschriften gelagert und montiert wurde, insbesondere bei der Montage und dem Betrieb die betreffenden rechtlichen und technischen Normen und Montage- und Betriebsvorschriften, die der Lieferung beigefügt sind, nicht beachtet wurden;
    • für im ordnungsgemäßen Zustand natürlich abgenutzte Teile;
    • wenn es sich um Schäden handelt, deren Ursache in fehlerhafter Behandlung, Bedienung, Wartung oder mangelhafter Installation der Anlage liegt;
    • wenn andere als die vorgeschriebenen Regler, Brennstoffe, falsche Strom- oder Spannungsarten verwendet wurden;
    • bei Überlastung der Anlagen;
    • für eine dem Verwendungszweck nicht entsprechende Auswahl durch den Kunden (z.B. über- oder unterdimensionierte Anlage)
    • wenn Bauteile ohne unsere Zustimmung demontiert wurden oder durch andere Umstände uns nicht die Möglichkeit verbleibt, die Ursachen von Beanstandungen während des Betriebes bzw. im Zusammenhang mit der Gesamtanlage untersuchen zu können;
    • wenn eine Anlage, nachdem der Betreiber einen Mangel festgestellt hat, dennoch weiterhin betrieben wird.
    • für bestehende Anlagenteile – auch wenn diese von uns neu angeschlossen werden.
    Der Besteller hat uns zur Vornahme aller notwendigen Änderungen, sowie zur Lieferung eine angemessene Zeit zu gewähren. Verweigert er dies, so sind wir von der Gewährleistung befreit.
  9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hersbruck.
    Als Gerichtsstand wird hiermit gleichfalls Hersbruck vereinbart, wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Auf alle Rechnungen mit dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, auch wenn die Lieferung ins Ausland erfolgt.
  10. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollten hinsichtlich einzelner Bestimmungen ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt wirksam.

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